Gewährleistungskontrolle - Mängelansprüche
Sie besitzen eine Immobilie und Ihr nahezu neues Einfamilienhaus ist längst bezogen und es sind Mängel zu sehen und andere Mängel könnten ggf. vorhanden sein?!
Unser Bausachverständiger hilft Ihen zu klären, ob es Mängel gibt und unterstützt Sie dem Bauträger oder die Baufirma die jeweiligen Mängel anzuzeigen, sofern Sie noch innerhalb der Gewährwährleistungszeit sind.
Der Begriff Gewährleistung ist ein sehr geläufiger Begriff und ist im deutschen Sprachraum weit verbreitet. Zwischenzeitlich wurde im deutschen Recht der Begriff Gewährleistung durch den Begriff
"Mängelansprüche"
In der Gewährleistungszeit muss der Bauträger oder die Baufirma auftretende Mängel kostenfrei beseitigen. Sie beträgt fünf Jahre, wenn Sie einen Vertrag nach dem BGB abgeschlossen haben oder vier Jahre bei einem VOB-Vertrag.
Unser Bausachverständiger findet für Sie die meisten Mängel und kann Ihnen bei der Umsetzung der Mängelansprüche in der Regel als bauteschnischer Berater zur Seite stehen! Rufen Sie uns an und verlieren Sie keine Zeit, denn die Frist läuft!
Was macht eigentlich der Bausachverständige?
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