Allgemeine Baugutachten
Ein privates Gutachten bewertet in der Regel einen Bauzustand. Es werden Fakten ermittelt und die gutachterlich Stellungnahme des Baugutachters gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion einwandfrei und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde.
Unsere Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Dienstleistung ist käuflich, nicht aber das Ergebnis.
In unseren Gutachten werden Ursachen für den Zustand und der eventuell vorhandenen Baumängel und mögliche Folgeschäden benannt. Ein dreifacher Baugutachter ist der Garant dafür, das im Gutachten die Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel auf Wunsch genannt werden.
Die Baugutachterkosten für ein Gutachten sind abhängig vom Schaden, Umstand und Fragestellung die sich aus dem Schadensbild ergibt.
Die Kosten eines Gutachtens ergeben sich aus verschiedenen Baugutachter Stundensätzen und Einsatz der Gerätschaften, sowie notwendige Merkblätter und Untersuchungsauslagen. Zusätzlich kommen Fahrt-, Fahr und ggf. Unterkunfskosten hinzu. Zudem stellt die Dienstleistung eines privaten Baugutachters im gerichtlichen Streitprozess (Baustreitverfahren) wichtige Brückenpfeiler für Ihren Anwalt, denn eine wichtige Beweislage im selbständigen Beweissicherungsverfahren zu ermitteln, ist eine wesentliche Rolle nach der Erstellung eines Gutachtens. Das bedeute: Eine ausreichende und aussagekräftige Darstellung von Mängeln und Schäden sind in einem Gutachten notwendig, um Erfolg im Streit zu haben. Häufig werden die Parteien sich über einzelne Sachverhalte nicht einig und das Gericht bestellt einen eigenen Bausachverständigen.
Fordern Sie uns, dieses Büro ist auch für schwere Fälle gut gerüstet.
Mit freundlicher Empfehlung
Stefan Klaus Ritter
Was macht eigentlich der Bausachverständige?
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