Gutachten für Altbauten
Ein privates Gutachten für Altbauten bewertet in der Regel einen Bauzustand. Es werden Fakten ermittelt und die gutachterliche Stellungnahme des Baugutachters gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion einwandfrei und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde.
Unsere Gutachten für Altbauten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Die Dienstleistung ist käuflich, nicht aber das Ergebnis!
In unseren Gutachten für Altbauten werden Ursachen für den Zustand und der eventuell vorhandenen Baumängel und mögliche Folgeschäden benannt. Ein dreifacher Baugutachter ist der Garant dafür, dass im Gutachten für Altbauten die Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel auf Wunsch genannt werden. Die Baugutachterkosten für ein Gutachten für Altbauten sind abhängig vom Schaden, Umstand und Fragestellung die sich aus dem Schadensbild ergeben.
Gutachten für Altbauten
Die Kosten eines Gutachten für Altbauten ergeben sich aus verschiedenen Baugutachter Stundensätzen und Einsatz der Gerätschaften, sowie notwendige Merkblätter und Untersuchungsauslagen. Zusätzlich kommen Fahrt-, Fahr- und ggf. Unterkunftskosten hinzu. Zudem stellt die Dienstleistung eines privaten Baugutachters im gerichtlichen Streitprozess (Baustreitverfahren) eine wichtige Unterstützung für Ihren Anwalt dar.
Das bedeutet: Eine ausreichende und aussagekräftige Darstellung von Mängeln und Schäden sind in einem Gutachten für Altbauten notwendig, um Erfolg im Streit zu haben. Häufig werden die Parteien sich über einzelne Sachverhalte nicht einig und das Gericht bestellt einen eigenen Bausachverständigen.
Fordern Sie uns, unser Büro ist auch für schwere Fälle gut gerüstet.
Mit freundlicher Empfehlung
Stefan Klaus Ritter
Was macht eigentlich der Bausachverständige?
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